Abkoppeln der Tochtergesellschaft als Kern der Sanierungsberatung

Die Ausgangslage

Der aus zwei Gesellschaften bestehende Metallverarbeiter generiert mit 250 Mitarbeitern einen konsolidierten Jahresumsatz von etwa 50 Millionen Euro. Während das Stammhaus in Oberschwaben auf komplexe Maschinenverkleidungen oder Schaltschränke spezialisiert ist, gehört die in der Rheinschiene ansässige Tochtergesellschaft zu den Technologieführern im Bereich Spezialkabinen für maritime und Mining-Anwendungen. Die Wurzeln der inhabergeführten Unternehmensgruppe reichen bis ins Jahr 1846 zurück.

Die hohe Abhängigkeit von einem Hauptkunden führt bei der Tochtergesellschaft zu einer existenziellen Ertragskrise. Das operative Geschäft ist zudem durch eine unrentable Erweiterung des Produktportfolios und die damit einhergehende Komplexität in Schieflage geraten.

Das Stammhaus ist grundsätzlich leistungsfähig, ein temporärer Nachfragerückgang und fehlende Vertriebsbemühungen führen aber zu einer Unterauslastung. Zusätzlich belastet die Situation der Tochtergesellschaft das Management und die finanziellen Ressourcen. Der Haftungsverbund der beiden Gesellschaften, der sich im Zuge der Neufinanzierung der Gruppe bildet, erschwert die Lösungsfindung zusätzlich.

Das Vorgehen

bachert&partner unterstützt parallel zur Erstellung des Sanierungskonzeptes nach IDW S 6 das operative Geschäft an beiden Unternehmensstandorten. Zunächst gilt es, bei der Tochtergesellschaft den Umsatz zu stabilisieren, um Abstrahleffekte bspw. auf gemeinsame Kunden gering zu halten. Die Sanierungsberatung sieht das Abkoppeln des Spezialkabinenherstellers und die Gesundung des Stammhauses vor.

In Oberschwaben liegt der Fokus auf der Umsatzgewinnung und selektiven Optimierungsmaßnahmen. Die dauerhafte Bindung von Leistungsträgern ist dabei ein ebenso wichtiger Faktor wie die Umsetzung eines finanziellen Entflechtungskonzeptes. Im Zuge der Umsetzung kommt es auch zur Abgabe unternehmerischer Führung, der Insolvenz einer Gruppengesellschaft und der Erarbeitung von Sozialplänen mit Interessenausgleich.

Die Maßnahmen im Überblick

  • Erarbeitung eines finanzwirtschaftlichen Entflechtungskonzeptes und Aushandlung mit den Finanzierungspartnern
  • Abkoppeln der defizitären Tochtergesellschaft im Rahmen einer geplanten Insolvenz
  • Stundung von Sonderzahlungen
  • Entwicklung und Umsetzung eines Sales-Up-Programms
  • Anpassung der administrativen Strukturen
  • Aufsetzen eines Working Capital-Managements
  • Einführen eines neuen Zielsystems zur aktiven Bindung von Leistungsträgern